Ratgeber Pflege

Wer Sie sich für unseren Pflegedienst interessiert, hat die Möglichkeit, ein sogenanntes Erstgespräch mit uns zu führen. Dieses findet bei dem Interessenten zu Hause statt. Dabei stellen wir unsere Preisliste vor und suchen gemeinsam die Leistungskomplexe aus, die gewünscht werden und die am besten auf die individuelle Situation passen. Dabei wird ein Kostenvoranschlag erstellt, der einen möglichen Eigenanteil beinhaltet. Im Erstgespräch gehört auch das Kennenlernen des Tagesablaufs des Patienten, sodass die Uhrzeiten für die Besuche unseres Pflegeteams abgestimmt werden können.

Wenn beim Pflegedienst Leistungen gebucht werden, die den jeweiligen Satz der Pflegestufe übersteigen, entsteht ein Eigenanteil. Betroffene müssen diesen dann privat bezahlen oder die Zahlung über die Sozialhilfe beantragen.

Die ambulante Krankenpflege ermöglicht es Pflegebedürftigen trotz der Einschränkungen solange wie möglich zu Hause zu leben. Dabei unterstützt der Pflegedienst nicht nur bei der Grundpflege oder im Haushalt, sondern kann bei einer entsprechenden Verordnung des Hausarztes auch verschriebene Medikamente verabreichen, beim Anziehen von Kompressionsstrümpfen helfen oder Insulinspritzen setzen.

Pflegedienste erbringen Sachleistungen in den Bereichen Grundpflege und Hauswirtschaft. Zur Grundpflege gehören die Körperhygiene, also das Waschen, Baden oder Duschen, das An- und Auskleiden sowie die Hautpflege. Der Pflegedienst kann aber auch die Frühstückszubereitung übernehmen oder den Toilettengang begleiten sowie Hilfestellung beim Aufstehen oder Zubettgehen leisten. Im Bereich der Hauswirtschaft werden Aufgaben wie das Pflegen der Wäsche übernommen.

Es gibt fünf verschiedene Pflegegrade:

Von... Nach…
Pflegestufe 0 Pflegegrad 2
Pflegestufe I Pflegegrad 2
Pflegestufe I mit eingeschränkter Alltagskompetenz Pflegegrad 3
Pflegestufe II Pflegegrad 3
Pflegestufe II mit eingeschränkter Alltagskompetenz Pflegegrad 4
Pflegestufe III Pflegegrad 4
Pflegestufe III/ Härtefall Pflegegrad 5
Pflegestufe III mit eingeschränkter Alltagskompetenz Pflegegrad 5

Nach Überleitung in den neuen Pflegegrad erhalten Sie einen neuen Bescheid, der Sie über Ihren aktuellen Status informiert.

Bei der Bemessung des notwendigen Pflegegrades unterscheidet der Medizinische Dienst der Krankenversicherung (MDK) in Zukunft zwischen 6 Modulen:

Modul Bewertung
"Mobilität (z.B. Fortbewegung innerhalb der Wohnung)" 10,00 %
"Kognitive und kommunikative Fähigkeiten (z.B. zeitl. Und örtl. Orientierung)" 15,00 %
Verhaltensweisen und psych. Problemlagen (z.B. Unruhe in der Nacht, Aggression) 15,00 %
"Selbstversorgung (z.B. Körperpflege)" 40,00 %
"Bewältigung und selbst. Umgang mit krankheits- und therapiebedingten Anforderungen und Belastungen (z.B. Arztbesuche)" 20,00 %
"Alltagsgestaltung (z.B. soziale Kontakte)" 15,00 %

Wenn ein Antrag auf einen Pflegegrad gestellt wurde, wird der Medizinische Dienst der Krankenversicherung (MDK) beauftragt. Dies ist der Beratungs- und Begutachtungsdienst der gesetzlichen Kranken- und Pflegekassen. Die Sachverständigen des MDK sind unter anderem auch für den pflegerischen Bereich zuständig. Sie besuchen im Auftrag der Pflegekassen die Privatpersonen, die einen Pflegegrad beantragt haben, und erstellen ein Gutachten über den Pflegeaufwand des Betroffenen. Anhand des Gutachtens wird eine Pflegeeinstufung vorgenommen. Davon hängt es ab, ob der Betroffene Geld von der Pflegekasse erhält oder nicht.

Der Pflegegrad wird bei der für den Betroffenen zuständigen Pflegekasse beantragt. Die Pflegekasse ist Ihrer Krankenversicherung angeschlossen. Dort fordern Sie telefonisch ein Antragsformular an. Die Pflegekasse schickt Ihnen dieses Formular zu. Sie füllen dieses Antragsformular aus und schicken es wieder an die Pflegekasse zurück. Wir helfen Ihnen gerne beim Ausfüllen des Antragformulars.

Achtung! Die Überleitung in die neuen Pflegegrade erfolgt automatisch. Ein neuer Antrag ist nicht erforderlich!

Die Hilfsmittel werden von unterschiedlichen Anbietern, wie z.B. Sanitätshäusern, bereitgestellt und zum Patienten geliefert. Die Kosten sowie die Entscheidung über die Wahl des Hilfsmittelanbieters liegen bei der Krankenkasse.

Ganz einfach formuliert bedeutet die 24 Stunden Versorgung, dass rund um die Uhr ausgebildetes Pflegefachpersonal für den Patienten zur Verfügung steht. Das Personal hält sich in der Wohnung des Patienten auf, achtet dabei aber selbstverständlich die Privatsphäre. Unser Pflegeteam übernimmt alle anfallenden pflegerischen Tätigkeiten, überwacht die Beatmungsmaschine, die Vitalwerte und kümmert sich ganz um das Wohlbefinden des Patienten. Kurz gesagt, die häusliche 24 Stunden Intensivbetreuung ist die qualitativ beste Versorgung, die es gibt. Zugleich ist sie die für den Patienten deutlich günstigere Alternative zum Heimaufenthalt.

Für die 24 Stunden Intensivbetreuung benötigen wir vorab die schriftliche Genehmigung der Krankenkasse für die Kostenübernahme. Nur so können wir unsere Patienten vor unnötigen Kosten schützen. Aber auch hier gilt: Wir kümmern uns – um unsere Patienten und ihre Anliegen.

Die passgenaue Abstimmung mit Klinik, Arzt, Krankenkasse und Hilfsmittellieferanten ist ein sehr komplexer Vorgang, dem sich viele Menschen nicht gewachsen fühlen. Unser erfahrenes Fachpersonal behält den Überblick und sorgt dafür, dass der gesamte Schriftwechsel im Sinne des Patienten zuverlässig erledigt wird. Wir kümmern uns um alle Genehmigungen und Bestellungen, während der Patient sich in Ruhe auf den Transfer in die heimische Umgebung konzentrieren kann.

Eine Verordnung ist eine von den Krankenkassen festgelegtes Formular, auf dem der zuständige Arzt Art und Dauer der zu erbringenden Leistung verschreibt. Das gilt für alle behandlungspflegerischen Leistungen (SGB XI), wie z.B. die Gabe von Insulinspritzen bis zum Erbringen von einer 24 Stunden Intensivbetreuung. Der Arzt stellt die Verordnung für ein Quartal oder ein ganzes Jahr aus und anschließend wird diese von der Krankenkasse genehmigt.

Der Pflegevertrag ist der Grundstein für die vertrauensvolle Zusammenarbeit zwischen Pflegedienst und Patient. Er kommt zustande, wenn der interessierte Patient dem Kostenvoranschlag zustimmt. Im Pflegevertrag wird genau aufgelistet, welche Pflegeleistungen der Pflegedienst erbringt. Auch die gesetzlichen Grundlagen, wie etwa die Kündigungsfrist, werden nachvollziehbar festgehalten.

Der St. Gerhard Intensivpflegedienst bietet eine 24 Stunden Rufbereitschaft an. Wir sind an 365 Tagen im Jahr rund um die Uhr erreichbar.

Wir empfehlen den Hausnotruf, mit dem im Notfall, z.B. nach einem Sturz, Hilfe angefordert werden kann. Für Pflegebedürftige, die nicht mehr selbständig kochen können, empfehlen wir Essen auf Rädern.

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